Home Office – Gesetze und Regelungen, die Sie kennen müssen

Home Office – All the regulations you need to know

published

Corona hat unsere Weise zu Arbeiten grundlegend verändert. Spätestens seit der Pandemie ist die Telearbeit von zuhause aus aus dem Arbeitsleben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Auch nach dem Auslaufen der Home-Office-Pflicht einigen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass Personal weiterhin teilweise im Home Office arbeiten darf.  

Doch die neue Art zu Arbeiten wird natürlich auch von wichtigen Regeln und Gesetzen begleitet. Wir haben Ihnen alles Wichtige, was Sie wissen müssen, kompakt und klar verständlich zusammengefasst. 

Ende der Home Office Pflicht

Seit dem 19 März 2022 gilt das neue Infektionsschutzgesetz, nach dem der Arbeitgeber die Gefährdung durch das Coronavirus am Arbeitsplatz eigenständig einschätzen muss und über selbst mögliche Maßnahmen entscheidet. Durch das neue Infektionsschutzgesetz entfällt zudem die Home-Office-Pflicht.  

Der Arbeitgeber hat das sogenannte Weisungsrecht, wodurch er bestimmen kann, wo der Arbeitnehmer arbeiten muss. Im Fall, dass der Arbeitnehmer im HomeOffice arbeitet – obwohl der Arbeitgeber dazu aufgefordert hat an einem Standort des Unternehmens zu arbeiten, kann der Arbeitgeber dies als Leistungsverweigerung betrachten und eine Mahnung aussprechen oder auch mit entsprechendem Grund den Arbeitnehmer kündigen.


Grundsatzregelungen zum Home Office 

Grundsätzlich gelten alle Rechte und Pflichten, die am normalen Arbeitsplatz gelten, auch im Home Office. Somit finden auch das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz auch bei der der Arbeit von zuhause aus Anwendung. Demnach gelten im HomeOffice dieselben Arbeitszeitbegrenzungen, Pausen- und Ruhezeiten und auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot. 

Home Office vs. klassisches Büro – die Unterschiede 

„Home Office ist nicht gleich Home Office”. Obwohl sich seit Corona der Begriff “Home Office” im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat, sollten Sie genau darauf acht geben. welche Form der Arbeit von zuhause Sie ausüben – denn es gibt verschiedene wichtige Regelungen.  

Betroffen ist davon z.B. die Ausstattung des Home Office. Arbeitet der Arbeitnehmer nur hin und wieder (also ausnahmsweise) oder auf eigenen Wunsch im Home Office, dann gelten andere Regelungen im Bezug auf die Ausstattung als bei festen Home-Office-Arbeitstagen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Außerdem ist eine weitere Unterscheidung wichtig: Die Art des Arbeitsplatzes. Hier wird unterschieden zwischen einem festen Arbeitsplatz in der privaten Wohnung (sogenannte Telearbeit) und einem mobilen Arbeitsplatz, wenn Sie von unterwegs arbeiten.  

Auch lesen: Alles, was Sie zum Home Office wissen müssen

Ausrüstung – fester Home-Office-Arbeitsplatz vs. Telearbeit 

Im Fall, dass eine fester Home-Office-Platz vertraglich geregelt ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die nötige Ausrüstung zu Einrichtung eines Arbeitsplatz finanzieren. Hierzu zählen PC/Laptop, Tastaturen und Mäuse und die nötige Software. Genauso sind aber auch Dinge wie ein Schreibtisch, ein Stuhl oder auch eine Lampe Teil der Einrichtung. Wer die nötigen Gegenstände zu beschaffen hat, ist derzeit gesetzlich nicht geregelt.

Somit kann der Arbeitnehmer selbst alles Nötige kaufen und hat einen Anspruch darauf, anschließend die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Bei der Anschaffung der Ausstattung muss dabei eine gewisse Qualität der Materialien gewährleistet sein. Die Büroausstattung darf auf keinen Fall gesundheitsschädigend sein! 

Regeln bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes im Home Office 

Grundsätzlich gibt es durch die Arbeitsstättenverordnung Vorgaben und Richtlinien für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes – egal, ob im Büro oder im Home Office. Hierbei steht oftmals die Ergonomie im Vordergrund. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) hat zur Gestaltung des Home Office nützliche Tipps zusammengetragen: 

  • Ein Monitor sollte im besten Fall mit einem Sehabstand von 50-70 cm aufgestellt werden, wobei der Bildschirm etwas nach oben geneigt ist, sodass der Arbeitnehmer entspannt und leicht von oben auf den Bildschirm gucken kann.
  • Im HomeOffice sollte, wenn kein verstellbarer Tisch vorhanden ist, vermehrt darauf geachtet werden, eine gesunde und gerade Sitzposition zu halten und regelmäßig aufzustehen und ein paar Schritte zu laufen.
  • Ist kein ergonomischer Stuhl vorhanden, wird empfohlen, die komplette Sitzfläche des Stuhls zu nutzen, um so den Rücken zu schonen.
  • Außerdem ist eine gute Arbeitsatmosphäre wichtig, um produktiv zu arbeiten. Hierfür eignet sich ein Arbeitszimmer, welches Lärmschutz bietet und zusätzlich frische Luft und Tageslicht zulässt.  

Steuern und Home Office 

Die Anschaffungskosten für Ihre Ausstattung des Home Offices können Sie in gewisser Höhe von der Steuer absetzen. Hierbei muss jedoch eines unbedingt beachtet werden:  

Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für die gekauften Geräte, kann dieser auch den Betrag von der Erstattung abziehen, den Sie von der Steuer absetzen können. Als Arbeitnehmer können Sie außerdem ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzen, wenn im Unternehmen kein fester Arbeitsplatz für Sie als Arbeitnehmer vorhanden ist. 

Zusätzlich muss Ihr Arbeitszimmer bestimmte Bedingungen erfüllen:  

  • Ihr Arbeitszimmer muss ein einzelnes und abgetrenntes Zimmer sein 
  • Sie müssen das Arbeitszimmer hauptsächlich zur Arbeit nutzen.  

 Zusätzlich hat das Bundeskabinett sich auch für das Jahr 2022 noch auf eine Home-Office-Pauschale geeinigt, diese beträgt 5€ pro Tag im HomeOffice (max. 600€ im Jahr), und kann vom Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden. 

Arbeitssicherheit im HomeOffice

Wird ein fester Home-Office-Platz im privaten Wohnraum des Arbeitnehmers ausgerüstet, muss dieser auch die Vorgaben des Arbeitsschutzes erfüllen! Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nämlich für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers auch im HomeOffice verantwortlich (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).  

Der Arbeitgeber muss demnach auch die Arbeitsplätze im HomeOffice in seine Gefährdungsbeurteilung mit einbeziehen und die nötige Ausstattung festlegen. Der Arbeitgeber muss dafür aber auch den Home-Office-Arbeitsplatz des Arbeitnehmers kontrollieren dürfen. Dies kann ein Arbeitnehmer aber verhindern, denn natürlich darf dem Arbeitgeber der Zutritt zu privaten Wohnräumen verwehrt werden. Kommt es dann jedoch zu einem Unfall, muss die Versicherung des Arbeitgebers nicht mehr zahlen, der Arbeitgeber haftet dann also nicht mehr für Unfälle während der Arbeitszeit. 

Lesen Sie auch: Alles, was Sie über gute Ergonomie wissen müssen

Unfälle während der Arbeitszeit im Home Office – wer haftet wann?

Ein Arbeitnehmer im HomeOffice ist nach §2 (1) SGB VII genauso gesetzlich unfallversichert, wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Der Arbeitnehmer ist demnach durch den Unfallversicherungsträger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und deren Folgen versichert. Hier ergibt sich jedoch genau im HomeOffice eine große Grauzone. Der Arbeitnehmer ist bei allen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen, versichert.  

Zusätzlich dazu ist der direkte Weg zur Arbeitsstätte hin und zurück versichert. Sobald dieser Weg jedoch durch eine private Erledigung unterbrochen ist, ist bei einem Unfall der Arbeitnehmer nicht mehr durch den Arbeitgeber versichert. Verlegt der Arbeitnehmer an einem sonnigen Arbeitstag zum Beispiel seinen Arbeitsplatz nach draußen und stürzt auf dem Weg dorthin, ist er auch nicht mehr versichert.